Wie geht Gendern beim Schreiben?
Lange Zeit war es üblich, alles in der männlichen Form zu schreiben. Dann kamen der Schrägstrich und das dazwischen gestellte, große I. Jetzt haben wir Gendersternchen, Gender-Doppelpunkt und den Gender-Gap.
Wir sagen: Das ist fair.
Und es zeigt Vielfalt.
Das Binnen-I ist dafür da, Frauen und Männer in einem Wort zu erwähnen. Das Gendersternchen ist ein Platzhalter für die Vielfalt der Geschlechter. Manche empfinden den Gender-Gap als die politisch richtigere Wahl, weil es den Raum sprachlich öffnet. Viele bevorzugen den Gender-Doppelpunkt, eine durchaus strittige Lösung.
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen, die sich diesen beiden Kategorien in ihrer geschlechtlichen Identität nicht zuordnen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.
Geschlechtergerecht schreiben
- Bleiben Sie sachlich korrekt und verständlich
- Achten Sie auf den Lesefluss: Lässt sich der Text gut vorlesen?
- Schreiben Sie so, dass der Text seiner Funktion entspricht
- Passen Sie die Schreibweise der Zielgruppe an
Das sind übrigens Tipps vom Rat für deutsche Rechtsschreibung, verantwortlich für die Pflege der deutschen Sprache.
Lust auf Sternchen?
So geht’s meistens gut:
Genderstern perfekt platziert
In Deutschland leben etwa 160 000 intergeschlechtliche Menschen, so eine Hochrechnung, eine Statistik wird nicht geführt. Ihre Körper haben weibliche und männliche Merkmale in vielen verschiedenen Variationen. Das Personenstandsregister kannte lange Zeit ausschließlich den Eintrag männlich oder weiblich. Seit 2013 gab es den Eintrag: geschlechtslos. Doch niemand ist geschlechtslos.
Mehr als zwei Geschlechter?
Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass der Staat „Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen“ einen „anderen, positiven Geschlechtseintrag“ ermöglichen muss. Daraufhin wurde das Personenstandsgesetz mit Inkrafttreten am 22.12.2018 geändert: §§ 22 und 45 b ermöglichen „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den Eintrag divers.
Diese Gerichtsentscheidung wird oft als Anerkennung eines „Dritten Geschlechts“ gesehen. Es gibt jedoch viele verschiedene Geschlechtsidentitäten, jenseits des binären Verständnisses von Mann und Frau. Richtiger ist es, von „Dritter Option“ zu sprechen, denn gemeint ist die dritte Möglichkeit eines Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. Der Eintrag divers steht nur intergeschlechtlichen Menschen mit einem medizinischen Nachweis zu.
Unabhängig von der bisher engen Definition beim Personenstandsrecht werden mit dem Wort divers auch trans und nichtbinäre Personen bezeichnet.
Genderstern, Gender-Doppelpunkt und Gender-Gap sollen die geschlechtliche Vielfalt auf der sprachlichen Ebene verdeutlichen. Diese Genderzeichen, mitten im Wort platziert, haben den Nachteil, dass sie der deutschen Grammatik fremd sind. Der Rat für deutsche Rechtschreibung sagt: Sie sind „rechtschreibwidrig“.
Geschlechtergerecht schreiben geht aber auch ohne Genderzeichen: ganz neutral, ohne eine Person zu erwähnen. So ist niemand ausgeschlossen oder falsch bezeichnet. Mit einer Prise Kreativität funktioniert das in sachlichen Texten ganz gut. Schauen Sie doch mal in unsere Schreibtipps.
Sprachliche Gleichbehandlung
Bei allgemeingültigen Formulierungen wie Menschen, Personen oder Leute sind Frauen nicht erkennbar. Liegt Ihnen die Sichtbarkeit von Frauen am Herzen, machen Sie deren Leistungen oder Handlungen zum Thema. Ganz konkret ist besser als nebenbei.
Tipp
Wir empfehlen: Nennen Sie zunächst präzise, wer in Ihrem Text vorkommen wird. Das können Frauen sein, allein oder zusammen mit Männern, oder trans-, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Personen. Vielleicht sind Wörter mit Genderstern passend. Im Verlauf des Textes spielen Sie mit geschlechtsneutralen Begriffen, Synonymen und Umschreibungen. Am Ende benennen Sie noch einmal die konkreten Personen. Das macht den Text rund.
Gleichberechtigung und Freiheit von Diskriminierung stehen als fundamentale Prinzipien im Grundgesetz.